Baugenehmigung Cloppenburg
Baugenehmigung Cloppenburg
In 3 Schritten zu einer Baugenehmigung in Cloppenburg
Schritt 1
Ist für Ihr Bauvorhaben überhaupt eine Baugenehmigung notwendig?
Zuerst sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen und sich erkundigen ob Sie überhaupt eine Baugenehmigung brauchen.
In der Regel können Terrassendächer bis zu einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern ohne eine Baugenehmigung gebaut werden. Es gibt aber Grundstücke, wo weitere Baumaßnahmen jeglicher Art, genehmigungspflichtig sind.
Sollten Sie eine Baugenehmigung brauchen, dann folgt jetzt Schritt 3.
Schritt 2
Sie benötigen keine Baugenehmigung. Was gibt es jedoch zu beachten?
Auch der Bau einer genehmigungsfreien Terrassenüberdachung ist mit Pflichten verbunden. Sie sollten sich am besten vorab mit Ihrem Bauamt in Verbindung setzen und den Bau ankündigen. Das Bauamt wird Ihnen anschließend mitteilen, was es zu berücksichtigen gibt. Oftmals sind das Vorschriften aus dem öffentlich-rechtlichen Baurecht der Gemeinde. Folgende Punkte könnten Sie eventuell beim Bau einschränken:
Schritt 3
Ihren Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde (Bauamt) einreichen.
In der Regel benötigen Sie folgende Daten für ihren Bauantrag:
Es gibt die Möglichkeit, die Formulare für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren zu verwenden. Fragen Sie hierzu Ihr Bauamt.
Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für diese Daten. Die örtlichen Baubestimmungen können abweichen. Dem Bauamt Ihrer Stadt liegen immer die richtigen Daten vor.
Kontaktdaten Ihrer Behörde:
Name | Adresse | PLZ | Stadt | Telefon | Fax | Webseite | |
Landkreis Cloppenburg | Eschstraße 29 | 49661 | Cloppenburg | 04471 15-0 | 04471 85697 | kreishaus@lkclp.de | http://www.lkclp.de |